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Unsere Leistungen
 
Leistungsverzeichnis für die Verwaltungstätigkeit von Mietshäusern.
 
Wir entlasten Sie von allen Problemen der Hausverwaltung, ohne dass Sie den Überblick verlieren. Während sie sich entspannt zurücklehnen erledigen wir die Arbeit nach Ihren Wünschen. Wir verwalten Ihre Liegenschaften im gesamten Rhein-Main Gebiet.
 

 
Wir möchten Ihnen die Wahl des richtigen Verwalters für Ihr Mietshaus erleichtern.
 
In der nachfolgenden Aufstellung erhalten Sie eine kurze Übersicht der Verwaltungsarbeit, die Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeitsbereiche vermitteln soll:
  • Erstellung der Mieterabrechnung nach Beendigung des Wirtschaftsjahres, Veranlassung der Heizkostenabrechnung
  • Beratung und Information von Eigentümern
  • Regelmäßige Begehung in der Wohnanlage
  • Veranlassung und Überwachen des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Mieten
  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • Mahnen, ggf. Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Neuvermietung
  • Preisanfragen, Ausschreibungen, Kostengegenüberstellungen, Beratung und Auftragsvergabe bei zu veranlassenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Prüfung der Belege und Rechnungen
  • Erstellung von Rundschreiben und Korrespondenz mit Mietern
  • Mietergespräche
  • Prüfung und Abschluß von Verträgen
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Abschluß von Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Bearbeitung von Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen und Veranlassen der Schadensbehebung
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Fachkundige Rechtsanwendung
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern und Lieferanten
  • Maßnahmen zur Fristwahrung
Aufgrund der vielfältigen Verwaltungsarbeit haben wir Ihnen eine kleine Übersicht über unsere Leistungen gegeben, die sicherlich noch mit vielen Punkten vervollständigt werden könnte.
 

 
Die Verwaltung von WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN ERFOLGT NACH DEN BESTIMMUNGEN DES WEG-GESETZES UND DEN VORGABEN IHRER TEILUNGSERKLÄRUNG.
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes anhand der vorliegenden Daten und Erfahrungswerte.
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung nach Beendigung des Wirtschaftsjahres, Veranlassung der Heizkostenabrechnung
  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließender Erstellung und Versendung des Beschlussprotokolls
  • Erstellung von Rundschreiben und Korrespondenz mit Eigentümern
  • Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
  • Beratung und Information von Eigentümern
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
  • Preisanfragen, Ausschreibungen, Kostengegenüberstellungen, Beratung und Auftragsvergabe bei zu veranlassenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Prüfung der Belege und Rechnungen
  • Beiratsitzungen und Gespräche
  • Prüfung und Abschluß von Verträgen
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Veranlassung und überwachen des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und ausgänge
  • Mahnen, ggf. klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Errechnen und anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Abschluß von Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Bearbeitung von Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen und veranlassen der Schadensbehebung
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Kennen, Beachtung und Anwendung von Gesetzen wie WEG, BGB, Landesbauordnung etc.
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern und Lieferanten
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
 
 
 

 
Privates Eigentum
 
Die Zeitschrift "Privates Eigentum" erscheint monatlich mit einem Umfang von ca. 50 Seiten und informiert Sie über alle Fragen der Wohnungswirtschaft und Wohnungspolitik, sie enthält einen umfangreichen Rechtsprechungsteil mit Fachaufsätzen, vielen wichtigen Informationen, Buchbesprechungen.
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